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Kreisverband
Breisgau-Hochschwarzwald

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Rapp zur Rheintalbahn „Land gibt endlich Blockadehaltung auf“ Interfraktioneller Antrag zu Landesbeteiligung für Auggen-Müllheim

Rheintalbahn

Müllheim – Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp zeigt sich über die nun erfolgte interfraktionelle Einigung im Landtag zwischen allen vier Fraktionen hinsichtlich einer Landesbeteiligung von bis zu 50 Prozent für den menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn sehr zufrieden. „Wenn Bund und Land nun an einem Strang ziehen und sich um gemeinsam um eine finanzielle Lösung bemühen, rückt eine Realisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, aber auch des gesamten Landes in greifbare Nähe. Der interfraktionelle Antrag im Landtag mit dem Angebot einer Landesbeteiligung an den Mehrkosten für die Abschnitte Auggen-Müllheim und Offenburg-Riegel stellt hierzu die richtige Weichen für die nächste Projektbeiratssitzung“, so Rapp. „Es freut mich, dass das Land nun endlich seine Blockadehaltung aufgibt“, so der Abgeordnete.

Die CDU-Landtagsfraktion war Ende Januar auf alle Fraktionen im Landtag und die Landesregierung zugegangen, damit die grün-rote Landesregierung ihre Ablehnung einer Mitfinanzierung für den Bereich Auggen/Müllheim und die anderen noch offenen Abschnitte aufgibt. CDU-Fraktionschef Guido Wolf hatte hierzu eine gemeinsame parlamentarische Initiative aller Fraktionen vorgeschlagen. Die „Beste Lösung“ war bei der letzten Projektbeiratssitzung Ende Januar Thema in Berlin. Bis zur nächsten Sitzung Anfang Juni sollen noch offene Punkte hinsichtlich der Mehrkosten, dem Nutzen und der Finanzierung geklärt und abschließend über die optimierte Kernforderung 6 entschieden werden.

Der Antrag der vier Landtagsfraktionen (Drucksache 15/6723) sieht vor, dass das Land Gespräche mit dem Bund bezüglich einer Beteiligung des Landes an den Mehrkosten, die über das gesetzliche Erfordernis hinausgehen aufnimmt. Ausgeschlossen wird eine Mitfinanzierung der Mehrkosten für eine alternative Trassenführung, soweit die Antragstrasse nicht genehmigungsfähig ist, wenn die Mehrkosten in keinem überzeugenden Verhältnis zum Zusatznutzen für das Land bzw. die Kommunen stehen sowie Kosten an der Bestandstrasse im Rahmen von Instandhaltungen und Sanierungen.


                                gez. Micha Bächle, Referent